Eideshelfer
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(Juratores oder Consacramentales)
im altgermanischen Recht Männer, die die Glaubwürdigkeit des Eides einer schwurpflichtigen Person beschworen; sie nahmen nicht Stellung zur Tat selbst und konnten durch die Zahl der Eideshelfer des Gegners überstimmt werden; bei Anschuldigungen gegen Edle sollten möglichst sieben, wenigstens aber drei Hände schwören; beim Reinigungseid war die Zahl der Eideshelfer je nach sozialem Rang verschieden.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |