Eideshelfer

    Aus WISSEN-digital.de

    (Juratores oder Consacramentales)

    im altgermanischen Recht Männer, die die Glaubwürdigkeit des Eides einer schwurpflichtigen Person beschworen; sie nahmen nicht Stellung zur Tat selbst und konnten durch die Zahl der Eideshelfer des Gegners überstimmt werden; bei Anschuldigungen gegen Edle sollten möglichst sieben, wenigstens aber drei Hände schwören; beim Reinigungseid war die Zahl der Eideshelfer je nach sozialem Rang verschieden.