Ehrenamtlicher Richter
Aus WISSEN-digital.de
ehrenamtliche Laien ohne juristische Vorbildung, die neben den Berufsrichtern in allen Zweigen der Gerichtsbarkeit an der Jurisdiktion teilnehmen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung. In der Strafgerichtsbarkeit heißen sie Schöffen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |