Ehescheidung
Aus WISSEN-digital.de
in den §§ 1564 bis 1587 BGB geregelte gesetzliche Aufhebung einer Ehe auf Antrag eines oder beider Ehegatten und nach richterlichem Urteil. Grundlage ist heute das Zerrüttungsprinzip, das heißt die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, wenn die Ehegemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Verschuldensprinzip ist zugunsten des Zerrüttungsprinzips zurückgetreten, die Schuldfrage ist somit unwesentlich. Die Ehescheidung wird im Eheprozess durchgeführt.
Kalenderblatt - 5. Oktober
| 1582 | Einführung des Gregorianischen Kalenders. |
| 1762 | Uraufführung der deutschen Oper "Orpheus und Euridice" von Christoph Willibald Gluck in Wien. |
| 1789 | Der Zug der Marktfrauen nach Versailles zwingt den französischen König zum Umzug in die Hauptstadt. |
Magazin
- Schlafwandeln verstehen – Ursachen, Symptome, Risiken und Behandlung
- Set-Jetting 2026: Wie Filme und Serien den Tourismus verändern
- Eigene oder gemietete Server: Wie moderne digitale Infrastruktur funktioniert
- Mobile Dienste zur Suche nach tierfreundlichen Orten und zum Reisen mit Haustieren
- CRISPR an der Charité: Wie die Genschere dem 19-jährigen Mohammad ein Leben ohne Bluttransfusionen ermöglicht
![[Hauptseite]](/extensions/SkinDarwin/wissen-digital/header.png)