Ehename
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der von den Ehepartnern gemeinsam geführte Nachname, durch die dem Standesamt gegenüber abgegebene Erklärung bestimmt. Dies kann sowohl der Geburtsname des Mannes als auch der Frau sein. Erfolgt keine Erklärung, behalten beide Ehegatten den bis zu ihrer Heirat geführten Namen (§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch). Kinder erhalten den gemeinsam geführten Ehenamen, bzw. durch Bestimmung der Eltern den Namen des einen Elternteiles (§ 1616 ff. Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 18. April
1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |