Ehelichkeit

    Aus WISSEN-digital.de

    die eheliche Abstammung eines Kindes ist gewährleistet, wenn es nach der Eheschließung geboren wurde, auch wenn die Frau es vor der Ehe empfangen hat, oder innerhalb von 302 Tagen nach ihrer Auflösung. Die Ehelichkeit ist nur dann nicht gegeben, wenn die Frau das Kind den Umständen nach offenbar unmöglich von dem angetrauten Mann empfangen hat. Das Kind ist erst dann als nichtehelich zu behandeln, wenn die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt wurde.