Durchsuchung

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Haussuchung;

    das amtliche Durchsuchen von Personen, Sachen und Wohnungen (§ 102 Strafprozessordnung) nach Beweismitteln einer Straftat, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei oder nach dem Verdächtigen selbst; angeordnet durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch Staatsanwaltschaft und Polizei (§ 105 Strafprozessordnung). Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) ist durch Durchsuchungen beschränkt.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.