Dritter Stand

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch: le tiers état)

    in der Ständeordnung des Mittelalters und der frühen Neuzeit alle, die nicht zu den beiden privilegierten Ständen (Adel und Geistlichkeit) gehörten, neben Bauern, Tagelöhnern u.a. das Bürgertum, das an der Ständevertretung beteiligt war und 1789 zum Träger der Revolution wurde. 1789 zündende Flugschrift von Abbé Sieyès ("Was ist der dritte Stand bisher gewesen? Nichts! Was soll er sein? Alles!"). Nach der Einberufung der französischen Generalstände bestand der doppelt starke dritte Stand auf Abstimmung nach Kopfzahl statt nach Ständen und konstituierte sich schließlich als Nationalversammlung, die alle feudalen Privilegien abschaffte.