Disziplinarverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Anwendung des Disziplinarrechts; besteht aus einem Vorermittlungsverfahren und einem förmlichen Disziplinarverfahren. Liegt der Verdacht eines möglichen Dienstvergehens vor, veranlasst der Dienstvorgesetzte die Vorermittlungen, die zur Aufklärung des Sachverhalts führen sollen. Nach Abschluss dieser Ermittlungen folgt entweder die Einstellung des Disziplinarverfahrens, der Erlass einer Disziplinarmaßnahme oder die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens. Das Disziplinarverfahrensrecht ist dem Strafverfahren ähnlich.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.