Disagio

    Aus WISSEN-digital.de

    eigentlich: Abzug;

    bei Geld und Wertpapieren der Betrag, um den ein Kurs oder eine Auszahlung unter dem Nennwert liegt; Abschlagsgeld. Der Erwerber eines Wertpapiers bzw. der Schuldner bei einer Verbindlichkeit muss auf Grund des Disagios mehr zurückzahlen, als er bekommen hat. Bei der Emission von Aktien darf kein Disagio erhoben werden. In der Bilanz eines Unternehmens muss der Disagio auf der Aktivseite ausgewiesen und durch Abschreibungen getilgt werden.

    Ggs. zu: Agio