Digitale Signatur

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    auch: digitales Zertifikat;

    fälschungssichere Signatur, die als Unterschrift auf elektronischen Dokumenten Verwendung findet (etwa bei Geldgeschäften im Internet) und die vor Gericht Bestand hat. Seit dem 1. August 1997 ist in der BRD das Gesetz zur digitalen Signatur in Kraft (Signaturgesetz [SigG] innerhalb des Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes [IuKDG, auch Multimedia-Gesetz genannt]). Danach müssen verschlüsselte digitale Signaturen von Zertifizierungsstellen, die das BSI beauftragt, beglaubigt sein. Diese Stellen bestätigen mit ihrer digitalen Unterschrift, dass ein öffentlicher Schlüssel auch wirklich zu einer Person gehört. Eine Regierungsbehörde beglaubigt wiederum die digitale Signatur der Zertifizierungsstelle. Die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Gebäuden und Technik für die Zertifizierungsstellen sind sehr hoch. Inzwischen sind Verfahren entwickelt worden, die es ermöglichen, Schlüssel auf einer Chipkarte zu erzeugen, so dass der geheime, private Schlüssel (Private Key) die Karte nie verlässt.

    Kalenderblatt - 12. April

    1911 In der französischen Region Champagne, die für ihren gleichnamigen Schaumwein berühmt ist, gehen die Winzer mit Gewalt gegen Champagner-Plagiate aus anderen Regionen vor. Der Aufstand wird vom Militär beendet.
    1961 Der erste Mensch im All, der sowjetische Astronaut Juri Gagarin, kehrt wohlbehalten auf die Erde zurück.
    1989 Die Demonstrationen und Proteste gegen die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf zeigen Erfolg. Der deutsche Energiekonzern VEBA hat sich für eine Alternative zur Wiederaufbereitung von Atommüll entschieden. Er will künftig mit der französischen Firma COGEMA zusammenarbeiten.