Deutsches Recht

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    das ursprüngliche germanische Recht war mündlich tradiertes Volksrecht. Erst im frühen Mittelalter wurden die verschiedenen Stammesrechte aufgezeichnet; große Bedeutung gewannen der Sachsen- und der Schwabenspiegel. Im Spätmittelalter kam es zur vermehrten Übernahme (Rezeption) von Elementen des römischen Rechts; die im 18. Jh. entstandenen Naturrechtslehren bestimmten die modernen Gesetzesbücher der Zeit (Preußisches Allgemeines Landrecht). Das heute geltende Bürgerliche Gesetzbuch (1900) enthält Elemente sowohl aus dem germanischen, als auch aus dem römischen Recht.

    Siehe auch Recht.