Deutscher Zollverein

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    die nach Überwindung zahlreicher Widerstände (besonders auch politischer Eifersüchteleien) aus freien Vereinbarungen hervorgegangene, zollpolitische Einheit, die sich aus der Mehrheit der deutschen Bundesstaaten im 19. Jh. zusammensetzte. Aufgaben waren Abbau der für Handel und Verkehr unerträglich gewordenen Binnenschranken (Zölle), doch kein Freihandel mit dem Ausland, sondern ein gemäßigtes Schutzzollsystem. Treibende Kraft war die preußische Handelspolitik unter dem Finanzminister Motz (Maaßen).

    Auf der Grundlage des preußischen Zollgesetzes von 1818 schloss Preußen 1819-1826 Zollverträge mit benachbarten Ländern in Norddeutschland, 1828 mit Hessen-Darmstadt. Ebenfalls 1828 gegründet wurden der Süddeutsche Zollverein zwischen Bayern und Württemberg sowie der Mitteldeutsche Handelsverein zwischen Hannover, Braunschweig, Kurhessen, Nassau, Sachsen, Thüringen, Hamburg und Bremen. Am 1.1.1834 Vereinigung dieser Vereine zum Deutschen Zollverein, der seit 1854 fast ganz Deutschland (außer Österreich, den Hansestädten und einigen anderen Ländern) umfasste. Der Deutsche Zollverein war eine Vorstufe zur politischen Einheit Deutschlands 1871. Von 1867-1870 bestand der Zollverein aus dem Zollbundesrat und Zollparlament in Berlin, denen die süddeutschen Staaten angehörten. Ende des Deutschen Zollvereins mit der Reichsgründung 1871.