Deutscher Bund

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    1815 an Stelle des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation auf dem Wiener Kongress durch die Bundesakte begründeter, durch die Wiener Schlussakte 1820 erweiterter Zusammenschluss der souveränen deutschen Einzelstaaten (35 Fürsten, 4 Freie Städte), die mit bevollmächtigten Gesandten auf dem Frankfurter Bundestag (unter österreichischem Vorsitz) vertreten waren. Österreich gehörte nur mit Teilen seiner Gebiete (Böhmen, Mähren, Tirol u.a.) dem Deutschen Bund an, ebenso Preußen (ohne Ost- und Westpreußen). Keine Entwicklung zum deutschen Nationalstaat (Versuch 1848/49 fehlgeschlagen); Mitglieder waren auch der König von England als König von Hannover, der König von Dänemark als Herzog von Holstein, der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg. Der Deutsche Bund zerfiel 1866 mit der von Österreich erwirkten Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen und der Austrittserklärung Preußens. Der Krieg gegen Österreich führte 1866 zur Gründung des Norddeutschen Bundes.