Deutsche Farben

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    Bis 1806 das Kaiserwappen (schwarzer Adler auf gelbem Grund), das jedoch keinen geschlossenen Staat symbolisierte. Die Farbenkombination schwarz-rot-gold geht auf die Uniformfarben des Lützow'schen Freikorps von 1813 zurück (schwarze Uniform mit roten Aufschlägen und goldenen Knöpfen). Durch die Jenaer Burschenschaft übernommen, wurden die Farben ab 1819 zum Symbol zunächst nationalstaatlicher, dann republikanischer Bewegungen. 1848/49 zu den Bundesfarben erklärt; der Norddeutsche Bund behielt die Kombination schwarz-weiß-rot, die im Zweiten Deutschen Kaiserreich wieder als Nationalfarben übernommen wurden. Während der Weimarer Republik galt wieder schwarz-rot-gold; die Handelsflagge hatte die Farben schwarz-weiß-rot mit einer Ecke in den Bundesfarben. Von den Nationalsozialisten wurde die schwarz-weiß-rote Kombination 1933 zur Nationalflagge gemacht, die jedoch ab 1935 durch die Hakenkreuzflagge abgelöst wurde. Die 1949 gegründete Bundesrepublik griff auf die Bundesfarben schwarz-rot-gold zurück. In der DDR wurde ab 1959 zusätzlich zu den Bundesfarben das Staatssymbol (Hammer und Zirkel im Ährenkranz) auf der Flagge geführt; dies wurde mit der Wiedervereinigung 1990 hinfällig.