Delisting

    Aus WISSEN-digital.de

    Unter einem Delisting ist der Ausschluss einer Domain aus dem Suchindex einer Suchmaschine zu verstehen. Als Folge dieser Maßnahme wird die Domain in den Suchergebnissen nicht mehr gelistet und kann somit auch keinen Suchmaschinen-Traffic mehr erhalten.

    Ob eine Domain von einem Delisting betroffen ist, lässt sich leicht überprüfen. Im Falle einer Überprüfung bei Google wird einfach folgende Site-Abfrage durchgeführt: site:domain.tld Sollte die Domain nicht mehr gelistet sein, wird Google mitteilen, dass keine passenden Dokumente gefunden werden konnten.

    Ursachen für ein Delisting

    Maßnahme des Suchmaschinenbetreibers

    In den meisten Fällen werden Ausschlüsse von den Suchergebnissen direkt vom Suchmaschinenbetreiber initiiert. Auf diese Weise wird verfahren, um Nutzer zu schützen oder Seitenbetreiber zu bestrafen. Wenn beispielsweise Inhalte einer Website aus Sicht des Suchmaschinenbetreibers den Nutzern nicht zugemutet werden können, sind Ausschlüsse möglich.

    Bestrafungen treten wiederum auf, wenn Seitenbetreiber bewusst gegen die Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine verstoßen, indem sie beispielsweise bei ihrer Optimierung auf Black Hat Maßnahmen zurückgreifen. Es wurden aber auch schon temporäre Delistings vorgenommen, um Machtverhältnisse zu klären. In den USA hatte Google einige Tage lang bewusst mehrere große Zeitungsseiten von seiner Suche ausgeschlossen und diesen deutliche Traffic-Einbrüche beschert. Dieser Maßnahme ging allerdings ein großer Streit voraus, in welchem sich die Verlage dann zum Nachgeben gezwungen sahen.

    Dritte Partei zwingt Suchmaschinenbetreiber dazu

    Anordnungen von Regierungen und Gerichten führen ebenfalls dazu, dass einzelne Seiten von den Suchergebnissen ausgeschlossen werden. Grund sind oftmals Urherberrechtsverletzungen oder die Verbreitung bestimmter Behauptungen.

    Seitenbetreiber initiiert Delisting selbst

    Seitenbetreiber können ihre Projekt auch selbst ausschließlich. Dies ist zum Beispiel möglich, indem sämtliche Seiten mit dem noindex-Tag versehen werden. Nachdem das Tag von der Suchmaschine erfasst wurde, erfolgt der Ausschluss.

    Delisting aufheben

    Es besteht die Möglichkeit der Aufhebung. Wie zu verfahren ist, hängt von der jeweiligen Ursache ab. Sollte der Webmaster seine Seite selbst ausgeschlossen haben, braucht er nur die entsprechenden HMTL-Tags zu entfernen.

    Bei rechtlichen Hintergründen bzw. Ausschlüssen, die durch Dritte veranlasst wurden, gestaltet sich die Angelegenheit wesentlich schwieriger. Hier bleibt meist keine andere Wahl, als zunächst die rechtliche Angelegenheit zu klären und sich anschließend – nachdem sich die Lage verändert hat – an den Suchmaschinenbetreiber zu wenden.

    Wurde eine Seite wegen Verstöße gegen die Richtlinien der Suchmaschine ausgeschlossen, gilt es die einzelnen Verstöße zu ermitteln und zu beseitigen. Im Anschluss kann bei Google ein so genannter Reinclusion Request gestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anfrage mit der Bitte um Überprüfung der Seite. Sofern Google die Verstöße als aufgehoben betrachtet, wird die Seite wieder in den Suchindex aufgenommen.