Decke (Bautechnik)

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    oberer Abschluss eines Raums zur Aufnahme der Nutz- und Verkehrslasten sowie zur horizontalen Aussteifung des Bauwerks.

    Als Geschossdecke trennt sie einen unteren von einem oberen Raum. Sie gliedert sich in das Tragwerk (Balken, Träger, Platten), den Fußboden und die eigentliche Decke (unterer Konstruktionsabschluss: Putz, Putzträger, Schalung, Zwischendecke; oberer Konstruktionsabschluss: z.B. Estrich, Bodenbelag).

    Je nach Nutzung des Gebäudes und der Einordnung der Decke muss die Ausbildung der Fertigdecke den Forderungen des bautechnischen Brandschutzes und der Bauhygiene entsprechen. Die Decke kann als Holzbalkendecke, als gewölbte oder ebene monolithische Massivdecke aus Steinen, bewehrtem bzw. unbewehrtem Beton oder als Montagedecke aus vorgefertigten Deckenelementen hergestellt werden. Bei der Holzbalkendecke bildet die Gesamtheit aller Konstruktionshölzer die Balkenlage. Die gebräuchlichste Art der Zwischendecke bei Holzbalkendecken ist die Einschubdecke, deren Unterseite entweder verputzt bzw. verschalt wird oder wo die Balken sichtbar bleiben. Spiegeldecken und Muldendecken sind solche mit vollständig verputzter Untersicht, deren Übergänge an den Wänden durch Kehlen ausgerundet sind.

    Zu den Massivdecken gehören Trägerdecken (gewölbte Kappen oder Betondielen zwischen Doppel-T-Trägern), Stahlstein-, Stahlbetonrippen-, Stahlbetonplatten-, Stahlbetonplattenbalken- und Pilzdecken. Bei den Montagedecken unterscheidet man Decken, die nach der Montage der Fertigteile sofort die volle Tragfähigkeit besitzen und solche, die erst nach Einbringen einer Zusatzbewehrung und Ortbeton voll belastbar sind. Stahlleichtträger-Decken bestehen aus leichten Stahlprofilen als Tragelementen und zwischengefügten Hohlkörpern. Die abgehängte Decke wird unter die Rohdecke als Putz- oder Akustikdecke gehängt; der Zwischenraum kann für Installationsleistungen (Lüftungskanäle) genutzt werden.