Dachgesellschaft

    Aus WISSEN-digital.de

    Hauptgesellschaft eines Konzerns, in die alle zugehörigen Einzelunternehmen eingegliedert sind (Holding-Gesellschaft). Die Kontrolle oder Verwaltung wird dabei durch Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen der beteiligten Einzelunternehmen ausgeübt. Der Einfluss der Dachgesellschaft kann von der reinen Kapitalanlage bis zur totalen Beherrschung reichen. Die Einzelunternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Geschäftspolitik und Verwaltung der Aktien der Einzelunternehmen obliegen aber der Dachgesellschaft.

    Kalenderblatt - 16. April

    1922 Das Deutsche Reich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken schließen in Rapallo am Rande der Weltwirtschaftskonferenz von Genua einen Freundschaftsvertrag, den so genannten Rapallo-Vertrag.
    1925 Im Grab der vor über 45 Jahren verstorbenen Bernadette wird deren Leichnam unverwest aufgefunden. Das Grab wurde anlässlich ihrer Seligsprechung geöffnet. Sie hatte als Kind mehrere Marienerscheinungen.
    1945 Hitler verlangt die Verteidigung der Ostfront bis zum letzten Tropfen Blut.