DNS (EDV)

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk. für: Domain Name System, deutsch: Domänen-Namen-System, auch: Name-Server;

    System, das dem Benutzer ermöglicht, bei der Wahl einer Internet-Seite anstelle einer IP-Adresse einen Domain-Namen einzugeben. Für die Aufnahme einer Verbindung zwischen zwei Rechnern muss der Rechnername in eine entsprechende IP-Adresse umgewandelt werden. Dies geschieht, indem ein Name-Server eine IP-Nummer für einen vom Nutzer angegebenen Namen anfordert. Die auf diese Weise ermittelte IP-Nummer dient zur Verbindungsaufnahme.

    KALENDERBLATT - 23. September

    1862 Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister.
    1927 Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig.
    1946 In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist.