DNS (EDV)
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Abk. für: Domain Name System, deutsch: Domänen-Namen-System, auch: Name-Server;
System, das dem Benutzer ermöglicht, bei der Wahl einer Internet-Seite anstelle einer IP-Adresse einen Domain-Namen einzugeben. Für die Aufnahme einer Verbindung zwischen zwei Rechnern muss der Rechnername in eine entsprechende IP-Adresse umgewandelt werden. Dies geschieht, indem ein Name-Server eine IP-Nummer für einen vom Nutzer angegebenen Namen anfordert. Die auf diese Weise ermittelte IP-Nummer dient zur Verbindungsaufnahme.
KALENDERBLATT - 23. September
1862 | Ernennung Bismarcks zum preußischen Staatsminister. |
1927 | Reichsaußenminister Stresemann unterzeichnet die so genannte Fakultativ-Klausel des Statuts des Ständigen Internationalen Gerichtshofs. Damit wird der Internationale Gerichtshof in Den Haag auch für Deutschland zuständig. |
1946 | In der amerikanischen Besatzungszone wird von der Militärregierung ein Bodenreformgesetz veröffentlicht, das bestimmt, dass Grundbesitz von 100 Hektar und darüber zur Landabgabe verpflichtet ist. |