Compact Disc

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch) Abk.: CD;

    eine Festspeicherplatte in Form einer Kunststoffscheibe (Durchmesser 12 cm, Dicke 1,2 mm), die zur Speicherung von digital verschlüsselten Informationen dient.

    Ursprünglich wurde die CD als Musikträgersystem genutzt, bei dem die Tonschwingungen durch kleinste Vertiefungen (Pits) in einer lichtempfindlichen Lackschicht unter einer schützenden transparenten Folie gespeichert wurden. Beim Abspielen tastet ein Laserstrahl diese Schicht der dünnen Scheibe ab, und ihre digitalen Informationen werden durch einen Decoder elektronisch in Töne umgewandelt. Das Abtasten der spiralförmig aufgezeichneten Daten erfolgt von innen nach außen in einem CD-Laufwerk. CD-Technik ermöglicht gegenüber herkömmlichen Systemen bessere Tonqualität, direkten Zugriff auf einzelne Musiktitel, längere Spieldauer, geringere Abmessungen und verschleißfreies Abspielen. Die CD als Tonträger nennt man Audio-CD bzw. CD-DA (für Digital Audio). Heute wird dieses optisch-digitale Speichermedium auch in der EDV als nichtflüchtiger Speicher verwendet, z.B. für Computerspiele, Datenbanken, elektronisch gespeicherte Bücher und Lexika sowie die Übertragung von Software. Die zum Speichern am Computer verwendete CD nennt man CD-ROM.

    Die CD als Datenträger kann für unterschiedliche Anwendungen genutzt werden. Um die Einsatzmöglichkeiten optimal gestalten zu können, wurden CD-Formate bzw. CD-Typen definiert. Die Definitionen für die CD-Formate und -Typen sind in den so genannten farbigen Büchern enthalten (Red Book, das Yellow Book, das Green Book, das White Book, das Orange Book und das Blue Book). Für diese Definitionen ist ein Industrie-Gremium verantwortlich.

    Einige Formate für CD-Datenträger sind die Bridge CD, die CD-Extra, die CD-I, die Photo-CD, die CD-R, die CD-RW und die Video-CD.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.