Christenverfolgungen

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    im Römischen Reich bis zum Toleranzedikt von Mailand 313.


    Mit hervorgerufen durch die Absonderung der Christen und den Ausschließlichkeitsanspruch des Christentums, das den Kult der offiziellen Staatsgötter verdammte; neben den Hassinstinkten der heidnischen Großstadtbevölkerung gaben politische Erwägungen der Kaiser den Ausschlag; die Staatsgleichgültigkeit der Christen steigerte sich im 3. Jh. zur Verweigerung des Militärdienstes und der Übernahme öffentlicher Ämter; die als Geheimbünde verdächtigten Christengemeinden genossen nicht die Sonderrechte der Juden (die gleichfalls die heidnischen Götzendienste ablehnten).

    Christenverfolgungen unter Nero 64 n.Chr.: auf Rom beschränktes Ablenkungsmanöver und Willkürakt Neros; Trajan lehnte planmäßige Fahndung ab, bejahte aber grundsätzlich Strafverfolgung bei Verweigerung der Teilnahme am römischen Kult, dadurch Denunziantentum und Willkür der lokalen Justizbehörden begünstigt; größere Christenverfolgungen unter Mark Aurel; systematische Christenverfolgungen erstmals unter Decius 250 (Einkerkerung oder Tod); unter Aurelianus 280 (neue Reichsreligion des Sol invictus (Sonnengott) mit Ausschließlichkeitsanspruch); schlimmste Christenverfolgung unter Diokletian seit 303 (Verhaftung der Priester, Verschickung in die Bergwerke bei Opferverweigerung; im weströmischen Reichsteil Kirchenzerstörung, Folterung, Todesstrafe nach besonderen Strafverfahren). Zahl der Opfer (Märtyrer) nicht festzustellen; doch aus dem Geist der Blutzeugen bedeutender Kräftezuwachs für die Kirche.

    Beendigung der Christenverfolgungen durch das Toleranzedikt 313 unter Konstantin dem Großen.

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