Burgfriede

    Aus WISSEN-digital.de

    im Mittelalter der durch Verbot oder Einschränkung der Fehde verstärkte persönliche Rechtsschutz innerhalb einer ummauerten Anlage (Burg oder Stadt); heute die befristete Einstellung innenpolitischer Kämpfe an Festtagen (z. B. Weihnachts-Burgfrieden) oder bei nationalem Notstand (z.B. Burgfriede der Parteien in Deutschland bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs).