Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BfA;
Träger der Rentenversicherung für Angestellte mit Sitz in Berlin. Körperschaft des öffentlichen Rechts; Gesetz über die Errichtung der BfA vom 7. August 1953 mit späteren Änderungen.
Hauptaufgabe der BfA ist die Berechnung und Zahlung von Renten und die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen. Finanziert wird die Arbeit der BfA durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch einen Bundeszuschuss; sie hat unter den öffentlichen Institutionen den größten Haushalt.
Kalenderblatt - 6. Dezember
| 1882 | Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt. |
| 1882 | Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ. |
| 1890 | Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt. |
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