Bundesurlaubsgesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer. Es sieht für jeden Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub vor. Voraussetzung ist ein sechsmonatiges Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Gemäß § 13 beträgt der jährliche Mindesturlaub 24 Werktage.