Bundestagspräsident

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    Der Bundestagspräsident, den in der Regel die stärkste Fraktion des Bundestages stellt, wird mit verdeckten Stimmzetteln für die Dauer der ganzen Wahlperiode gewählt. Aufgaben und Befugnisse des nach dem Bundespräsidenten höchsten Amtes sind außerordentlich mannigfaltig. Der Bundestagspräsident ist v.a. der Repräsentant des Parlamentes und vertritt es nach außen, insbesondere anderen Bundesorganen gegenüber. Er hat die Würde und die Rechte des Parlaments zu wahren und dessen Geschäfte zu regeln. Außerdem soll er die Beratungen des Bundestag gerecht und überparteilich leiten. Der Präsident ist ferner Dienstherr für das gesamte Parlamentspersonal und der Chef der Bundesverwaltung.