Bundesrechnungshof

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    oberste Bundesbehörde zur Prüfung der "Rechnung sowie Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung" aller Organe der Bundesrepublik Deutschland (Art 114 Abs 2 Satz 1 und 2 GG). Der Bundesrechnungshof muss jährliche Gutachten sowie Sonderberichte über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung an die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag abliefern und die geprüften Institutionen beraten. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit und sind damit nur dem Gesetz unterworfen. Sitz ist seit dem 1. Juli 2000 Bonn.