Bundesministerium der Finanzen

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    Abk.: BMF;

    oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.

    Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).

    Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:

    Z - Zentralabteilung

    E - Europaabteilung

    I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik

    II. - Bundeshaushalt

    III. - Zölle und Verbrauchssteuern

    IV. - Besitz und Verkehrssteuern

    V. - Finanzbeziehungen

    VI. - Bundesliegenschaften

    VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik

    VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.

    Kalenderblatt - 6. Dezember

    1882 Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt.
    1882 Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ.
    1890 Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt.