Bundesministerium der Finanzen

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BMF;

    oberste Bundesbehörde, die für die Haushalts-, Steuer-, Währungs-, Geld- und Kreditpolitik zuständig ist. Sitz des BMF ist Berlin.

    Das BMF untersteht dem Bundesminister für Finanzen und steht an der Spitze der Bundesfinanzverwaltung, welche das Bundesvermögen verwaltet und die Steuern reguliert. Dem BMF sind verschiedene Oberbehörden (Bundesschuldenverwaltung, Zollkriminalamt, Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel u.a.), Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (Hauptzollämter, Zollfahndungsämter, Bundesvermögensämter, Bundesforstämter) unterstellt. Das Bundesministerium für Finanzen ist zuständig für die Koordination der nationalen Wirtschafts- und Finanzpolitik auf der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union und die Vertretung deutscher Interessen im Internationalen Währungsfonds (IWF).

    Das Bundesministerium für Finanzen ist in folgende Abteilungen unterteilt:

    Z - Zentralabteilung

    E - Europaabteilung

    I. - Grundsatzfragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik

    II. - Bundeshaushalt

    III. - Zölle und Verbrauchssteuern

    IV. - Besitz und Verkehrssteuern

    V. - Finanzbeziehungen

    VI. - Bundesliegenschaften

    VII. - Nationale und internationale Finanz- und Währungspolitik

    VIII. - Privatisierungs- und Beteiligungspolitik.

    Kalenderblatt - 17. August

    1876 Uraufführung der Oper "Götterdämmerung" von Richard Wagner.
    1908 Der Schuhmacher Wilhelm Voigt, bekannt als "Hauptmann von Köpenick", wird begnadigt und aus der Haft entlassen. Er hatte am 16.  Oktober in der Uniform eines preußischen Hauptmanns einen Trupp Soldaten von der Straße mitgenommen, war zum Rathaus der Stadt Köpenick bei Berlin marschiert, hatte den Bürgermeister verhaftet und die Stadtkasse mitgenommen.
    1920 Im "Wunder an der Weichsel" stoppt Polen den Vormarsch der Roten Armee.