Bundeskartellamt

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    oberste Bundesbehörde mit Sitz in Berlin. Die Aufgabe der Behörde besteht v.a. in der Überwachung kartellrechtlicher Bestimmungen zum Erhalt des freien wirtschaftlichen Wettbewerbs (Kartellgesetz), wobei marktbeherrschende Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse werden streng beäugt werden. Das Kartellgesetz schreibt vor, dass beabsichtigte Fusionen von Unternehmen dem Bundeskartellamt angezeigt werden müssen, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entstehen kann. Dies ist der Fall, wenn ein Marktanteil von mehr als 20 % des Gesamtmarktes erreicht wird oder das Unternehmen mehr als 500 Millionen Mark Umsatz erzielt.