Bundesjustizministerium

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BJM;

    oberste Bundesbehörde der Justiz. Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Darunter fällt die Vorbereitung neuer Gesetze, sowie die Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen.

    Des Weiteren hat das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundesinnenministerium sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Es bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.

    Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministerium gehören: Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt, Bundeszentralregister, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsche Patent- und Markenamt, Bundesdisziplinargericht