Bundesjustizministerium
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BJM;
oberste Bundesbehörde der Justiz. Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Darunter fällt die Vorbereitung neuer Gesetze, sowie die Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen.
Des Weiteren hat das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundesinnenministerium sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.
Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministerium gehören: Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt, Bundeszentralregister, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsche Patent- und Markenamt, Bundesdisziplinargericht
Kalenderblatt - 7. Februar
| 1613 | Mit der Wahl von Michael Fjodorowitsch zum russischen Zaren kommt in Russland die Dynastie der Romanow an die Macht, die bis zur Revolution 1917 herrscht. |
| 1929 | Der Vatikan erhält von Italien seine Souveränität zurück. |
| 1965 | Amerikanischer Vergeltungsakt in Nordvietnam während des Vietnamkriegs. |
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