Bundesimmissionsschutzgesetz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BImschG;

    das Bundesimmisionsschutzgesetz dient dem Umweltschutz; es gewährleistet den Schutz gegen Einwirkungen und Belästigungen durch geräuschvolle oder verunreinigende Anlagen (Immissionen). Es regelt u.a. Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen, Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz, Holzstaubauswurf, Rasenmäherlärm und Baumaschinenlärm. Daneben enthält es Bestimmungen für den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen und Anlagen zur Feuerbestattung.

    Kalenderblatt - 24. März

    1919 Karl I. von Österreich verzichtet auf die Regierungsausübung und verlässt das Land, damit ist die österreichische Monarchie beendet.
    1944 Als Vergeltung für ein Sprengstoffattentat auf eine deutsche Polizeikompanie in Rom lässt Adolf Hitler bei den Ardeatinischen Höhlen 335 italienische Geiseln ermorden.
    1948 In Havanna wird das Statut der Internationalen Handelsorganisation (International Trade Organisation - ITO), die Charta von Havanna, unterzeichnet.