Bundesbürgschaft
Aus WISSEN-digital.de
Garantieübernahme (Bürgschaft) des Bundes gegenüber Geldgebern v.a. im Außenwirtschaftsbereich. Der Bund bietet einen Versicherungsschutz gegen politische, schwer kalkulierbare Risiken (z.B. Krieg, Zahlungsverbote etc.), die private Versicherungsunternehmen nicht mehr versichern würden.
Die Abwicklung und Verwaltung von Bundesbürgschaften läuft über ein Konsortium aus der Hermes Kreditversicherungs AG in Hamburg und der Treuarbeit AG in Hamburg und Düsseldorf. Man unterscheidet
1. Bürgschaften für inländische Unternehmen bei Geschäften mit öffentlich rechtlichen Käufern; auch Bundesdeckung;
2. Bürgschaften für inländische Unternehmen bei Geschäften mit dem Ausland; auch Hermes-Deckung (Hermes-Bürgschaft). Der Name kommt von der abwickelnden Gesellschaft Hermes AG. Der Ermächtigungsrahmen (nach § 9 Bundeshaushaltsgesetz) lag 1998 bei 215 Mrd. DM. Bürgschaftsfähig ist jedes Unternehmen, das die Versicherungswürdigkeitsprüfung des interministeriellen Ausschusses (besteht aus Industrie, Ministerien und Gewerkschaft) besteht. 1998 wurden 3,2 Prozent des Exports durch Hermes-Bürgschaften abgesichert.
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