Blankett

    Aus WISSEN-digital.de

    (französisch)

    nicht oder nicht vollständig ausgefülltes Formular oder Schriftstück mit Blankounterschrift. Sobald der Text ausgefüllt ist, gilt die Willenserklärung als abgegeben. Wurde das Blankett aber anders ausgefüllt als gewollt, so kann angefochten werden.