Bilanzgewinn

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    der Gewinn des Unternehmens, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden kann. Der Bilanzgewinn ergibt sich aus dem Jahresüberschuss (Reingewinn, Periodengewinn, siehe auch Bilanz) plus Gewinnvortrag bzw. minus Verlustvortrag oder aus dem Jahresgewinn minus Einstellung in Gewinnrücklage bzw. plus Entnahme aus der Gewinnrücklage. Teilweise wurden schon vorher Entscheidungen über die Verwendung des Reingewinnes (Jahresüberschuss) getroffen (bei Aktiengesellschaften vom Vorstand); der Bilanzgewinn gibt also nicht den reinen Periodengewinn an. Über die weitere Gewinnverwendung entscheidet (bei Aktiengesellschaften) die Hauptversammlung.