Bezugsfrist
Aus WISSEN-digital.de
Zeitspanne, in der ein Altaktionär sein Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben oder diese Rechte verkaufen kann. Die Bezugsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
KALENDERBLATT - 16. August
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1924 | Abschluss der Londoner Reparationskonferenz. |
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