Bezugsfrist
Aus WISSEN-digital.de
Zeitspanne, in der ein Altaktionär sein Bezugsrecht auf neue Aktien ausüben oder diese Rechte verkaufen kann. Die Bezugsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |