Betriebskrankenkasse

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    innerbetriebliche Sozialversicherungseinrichtung, die mit Zustimmung der Geschäftsleitung eingerichtet wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen auf lange Sicht hin mindestens 1 000 Mitarbeiter hat. Besteht eine Betriebskrankenkasse, so sind die Arbeitnehmer des Betriebs darin pflichtversichert. Seit 1996 können sich auch Arbeitnehmer, die nicht zum Betrieb gehören, freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags für die Betriebskrankenkasse. Die Leistungen der Betriebskrankenkasse müssen dem Leistungsumfang der bestehenden Ortskrankenkassen angepasst sein.

    Kalenderblatt - 1. Dezember

    1900 Der Präsident der Burenrepublik Transvaal, Paulus Krüger, trifft in Köln ein. Er befindet sich auf Europa-Reise, um um Unterstützung im Krieg gegen England zu werben.
    1927 Der so genannte Sicherheitsausschuss des Völkerbunds tritt zum ersten Mal zusammen, um ein Abrüstungsabkommen auszuarbeiten.
    1930 Reichspräsident Hindenburg erlässt eine Notverordnung, die die Finanzwirtschaft wieder in Ordnung bringen soll.