Betriebskrankenkasse

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    innerbetriebliche Sozialversicherungseinrichtung, die mit Zustimmung der Geschäftsleitung eingerichtet wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen auf lange Sicht hin mindestens 1 000 Mitarbeiter hat. Besteht eine Betriebskrankenkasse, so sind die Arbeitnehmer des Betriebs darin pflichtversichert. Seit 1996 können sich auch Arbeitnehmer, die nicht zum Betrieb gehören, freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versichern. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags für die Betriebskrankenkasse. Die Leistungen der Betriebskrankenkasse müssen dem Leistungsumfang der bestehenden Ortskrankenkassen angepasst sein.