Betäubungsmittelgesetz
Aus WISSEN-digital.de
strafrechtliches Nebengesetz über den unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln in der Fassung vom 1. März 1994 mit späteren Änderungen. Es enthält vor allem Vorschriften über die Herstellung und den Handel.
Der Verkehr (Herstellung, Anbau, Handel) mit Betäubungsmitteln bedarf nach § 3 der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. § 4 regelt Ausnahmen, z.B. für Ärzte und Apotheken. § 5 regelt die Voraussetzungen für die Erlaubnis.
KALENDERBLATT - 24. März
1919 | Karl I. von Österreich verzichtet auf die Regierungsausübung und verlässt das Land, damit ist die österreichische Monarchie beendet. |
1944 | Als Vergeltung für ein Sprengstoffattentat auf eine deutsche Polizeikompanie in Rom lässt Adolf Hitler bei den Ardeatinischen Höhlen 335 italienische Geiseln ermorden. |
1948 | In Havanna wird das Statut der Internationalen Handelsorganisation (International Trade Organisation - ITO), die Charta von Havanna, unterzeichnet. |
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