Beschwerde
Aus WISSEN-digital.de
Rechtsmittel gegen Verfügungen und Beschlüsse eines Gerichts (Zivil- und Strafrecht) oder einer Verwaltungsbehörde. Die Beschwerde wird durch Einreichung der Beschwerdeschrift beim nächsthöheren Gericht eingelegt. Gegen die Entscheidung der Beschwerde kann eine weitere Beschwerde eingelegt werden. Es gelten besondere Regeln für die sofortige Beschwerde. Diese sind an eine Frist gebunden.
Ein weiterer Fall der Beschwerde ist die Verfassungsbeschwerde.
Außergerichtliche Beschwerde (§ 171 Absatz 1 Bundesbeamtengesetz), die Beschwerde eines Beamten gegen seinen Vorgesetzten oder einen anderen Beamten (Dienstaufsichtsbeschwerde).
Im Steuerrecht ist die Beschwerde gegen eine Verfügung möglich, gemäß § 349 Abgabenordnung.
Kalenderblatt - 29. März
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1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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