Beschluss
Aus WISSEN-digital.de
- allgemein eine durch Abstimmung zustande gekommene Willensmeinung, setzt die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl Stimmberechtigter (Beschlussfähigkeit) voraus.
- im Zivil- oder Strafverfahren im Ggs. zum Urteil die Gerichtsentscheidung ohne notwendige mündliche Verhandlung. Ein Beschluss kann durch eine Beschwerde angefochten werden.
KALENDERBLATT - 16. August
1717 | Österreichs Prinz Eugen besiegt die Türken unter Pascha Mustafa in der Schlacht von Belgrad. |
1876 | Uraufführung der Oper "Siegfried" von Richard Wagner. |
1924 | Abschluss der Londoner Reparationskonferenz. |
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