Besatzungsrecht

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    allgemein Rechtsvorschriften, die eine Besatzungsmacht für das von ihr besetzte Territorium erlässt. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff auf das von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (USA, Großbritannien, Frankreich und UdSSR) nach der Kapitulation des Deutschen Reiches 1945 im besetzten Deutschland ausgeübte Recht, das sowohl gemeinsam für ganz Deutschland durch den Kontrollrat als auch von den vier Oberbefehlshabern in ihrer jeweiligen Besatzungszone ausgeübt wurde. Das Besatzungsrecht wurde rechtswirksam endgültig erst mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 aufgehoben.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.