Berufung

    Aus WISSEN-digital.de

    1. im ausländischen Recht oft: Appellation;

    Rechtsmittel, das die Nachprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein nächst höheres Gericht (Berufungsgericht) ermöglicht, jedoch nicht gegen letztinstanzliche Urteile anwendbar. Berufung ist innerhalb einer Berufungsfrist durch eine Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzureichen. Eine materiell begründete Berufung bewirkt die Aufhebung des gerichtlichen Urteils und eine neue Entscheidung oder eine Zurückweisung. Gegen das Berufungsurteil kann man durch Revision vorgehen.

    1. Bezeichnung für die Ernennung von Ministern, Staatssekretären, Generälen und Hochschulprofessoren.