Berufung
Aus WISSEN-digital.de
- im ausländischen Recht oft: Appellation;
Rechtsmittel, das die Nachprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein nächst höheres Gericht (Berufungsgericht) ermöglicht, jedoch nicht gegen letztinstanzliche Urteile anwendbar. Berufung ist innerhalb einer Berufungsfrist durch eine Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzureichen. Eine materiell begründete Berufung bewirkt die Aufhebung des gerichtlichen Urteils und eine neue Entscheidung oder eine Zurückweisung. Gegen das Berufungsurteil kann man durch Revision vorgehen.
- Bezeichnung für die Ernennung von Ministern, Staatssekretären, Generälen und Hochschulprofessoren.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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