Berufung
Aus WISSEN-digital.de
- im ausländischen Recht oft: Appellation;
Rechtsmittel, das die Nachprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein nächst höheres Gericht (Berufungsgericht) ermöglicht, jedoch nicht gegen letztinstanzliche Urteile anwendbar. Berufung ist innerhalb einer Berufungsfrist durch eine Berufungsschrift beim Berufungsgericht einzureichen. Eine materiell begründete Berufung bewirkt die Aufhebung des gerichtlichen Urteils und eine neue Entscheidung oder eine Zurückweisung. Gegen das Berufungsurteil kann man durch Revision vorgehen.
- Bezeichnung für die Ernennung von Ministern, Staatssekretären, Generälen und Hochschulprofessoren.
KALENDERBLATT - 7. Juni
1905 | Norwegen löst einseitig die seit 1814 gebildete Union auf. |
1929 | Der Youngplan, der Nachfolger des Dawesplans, der die deutschen Reparationsleistungen regelt, wird unterzeichnet. |
1933 | Lufthansa beginnt die Luftpostverbindung mit Südamerika. |
MAGAZIN
- Wie die richtige Employer Value Proposition bei Fachkräftemangel hilft
- Ex zurückgewinnen: Effektive Methoden und Ratschläge für eine erfolgreiche Versöhnung
- Der ultimative Ratgeber: So wählen Sie das richtige Umzugsunternehmen für einen reibungslosen Umzug
- Wie nachhaltig ist Brennholz?
- Die zahlreichen Aspekte eines gesunden Lebensstils
Afrika - der schwarze Kontinent
Afrika galt lange Zeit als eine Metapher für unerforschte und geheimnisvolle Welten. Wie sieht es bei Ihnen aus: Kennen Sie Afrika?
Jetzt quizzen!