Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Aus WISSEN-digital.de

    Gemäß § 81 Strafprozessordnung kann ein dringend Tatverdächtiger zur Beobachtung in ein öffentliches psychiatrisches Krankenhaus verbracht werden. Diese Maßnahme hilft im Strafverfahren bei der Erstellung von psychiatrischen Gutachten. Die Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf sechs Wochen nicht überdauern.

    Gemäß § 73 Jugendgerichtsgesetz kann ein Jugendlicher in eine zur Untersuchung für Jugendliche geeignete Anstalt gebracht und dort beobachtet werden; zum Zwecke der Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand eines Jugendlichen. Diese Maßnahme kann nur von einem Richter, nach Anhörung eines Sachverständigen, angeordnet werden. Die Beobachtung darf ebenfalls die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten.