Beleidigung
Aus WISSEN-digital.de
Verletzung der Ehre eines Menschen, durch Kundgabe von Geringschätzung, Nichtachtung oder Missachtung gegenüber dem Beleidigten. Die einfache Beleidigung ist in § 185 Strafgesetzbuch geregelt. Sie kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden; geschieht sie in Zusammenhang mit einer Tätlichkeit, so kann sie mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft werden. Beleidigende Äußerungen in Wahrnehmung berechtigter Interessen sind nur dann strafbar, wenn aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen die Absicht der Beleidigung erkenntlich ist.
Besondere Formen der Beleidigung sind die üble Nachrede (§ 186 Strafgesetzbuch), die Verleumdung (§ 187 Strafgesetzbuch) und die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 Strafgesetzbuch).
Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Sie wird gemäß § 194 Absatz 3 Strafgesetzbuch nur auf Antrag des Beleidigten oder seines gesetzlichen Vertreters verfolgt.
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