Bausparen
Aus WISSEN-digital.de
Form der Vermögensbildung, bei der der Bausparer mit einer Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließt, der als kombinierter Spar- und Darlehensvertrag den Bausparer verpflichtet, einen Teil der Bausparsumme zu einem niedrigen Zins anzusparen; im Gegenzug wird ihm dann das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zugesichert. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird dem Bausparer die gesamte Bausparsumme zur Verfügung gestellt. Die Wurzeln des Bausparprinzips reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück. Zu dieser Zeit wurden in England als Folge der durch Industrialisierung und Landflucht ausgelösten Wohnungsnot die ersten Bausparkassen gegründet. In Deutschland wurde erst 1924 die erste Bausparkasse ins Leben gerufen.
KALENDERBLATT - 18. Januar
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1793 | König Ludwig XVI. wird zum Tode verurteilt. |
1871 | Krönung des preußischen Königs Wilhelm I. zum deutschen Kaiser. |
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