Bandenbildung

    Aus WISSEN-digital.de

    in der Kriminalistik Bezeichnung für das Zusammenkommen von Einzelpersonen zur geplanten Durchführung eines Gesetzesverstoßes. Nach § 127 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt eine Gruppe (mindestens drei Personen), die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt. Bestraft wird gleichfalls, wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt.