Bagatellsteuer
Aus WISSEN-digital.de
Steuer mit einem Missverhältnis zwischen dem Erhebungsaufwand und den Einnahmen daraus; z.B. Tee-, Zucker- oder Leuchtmittelsteuer. Von Bagatellsteuer spricht man ab einem Anteil am gesamten Steueraufkommen von weniger als 0,1 Prozent. Auf Bundesebene werden seit 1993 keine Bagatellsteuern mehr erhoben.
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