Böser Glaube

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: mala fides)

    beim Eigentumserwerb ist der Erwerber gemäß § 932 Absatz 2 BGB nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

    Siehe auch gutgläubiger Erwerb.