Ausnahmezustand
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eine durch die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit bedingte, zeitlich und inhaltlich begrenzte Einschränkung der verfassungsmäßigen Freiheitsrechte in Krisenzeiten (z.B. Katastrophen). Während eines Ausnahmezustands erhält die Regierung außerordentliche Vollmachten. Die normale Gesetzgebung wird meistens durch Notverordnungen ersetzt. Grundrechte und Verfassungsnormen werden außer Kraft gesetzt. Polizei oder Militär übernehmen im zivilen Bereich wichtige Aufgaben (Kontrolle der Massenmedien, Wirtschaft und Verwaltung). Im Grundgesetz war ursprünglich kein Ausnahmezustand vorgesehen, mit den Notverordnungsgesetzen (1968) wurde ein verfassungsrechtlich legaler Ausnahmezustand geschaffen.
Kalenderblatt - 6. Dezember
| 1882 | Carl Millöckers Operette "Der Bettelstudent" wird in Wien uraufgeführt. |
| 1882 | Die deutsche Kolonialbewegung schafft sich mit der Gründung des "Deutschen Kolonialvereins" ein zentrales Organ. |
| 1890 | Die Oper "Die Trojaner. Erster Teil – Die Einnahme von Troja" von Hector Berlioz wird in Karlsruhe in der deutschen Fassung uraufgeführt. |
Magazin
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