Ausnahmegesetze

    Aus WISSEN-digital.de

    Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält seit den Notverordnungsgesetzen von 1968 einen Rahmen für Ausnahmegesetze. Im Falle eines Notstandes treten Gesetze in Kraft, die der Sicherstellung der Nahrungsmittelverteilung, der Wirtschaft, des Verkehrs und der Arbeitskräfte dienen.

    Man versteht unter dem Begriff Ausnahmegesetze auch Sondergesetze für bestimmte Personengruppen, denen eine mindere Rechtsstellung zuerkannt wird. Sie sind möglich, wenn es sich um einen die Ausnahmebehandlung rechtfertigenden Sachverhalt handelt.