Ausnahmegesetze
Aus WISSEN-digital.de
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält seit den Notverordnungsgesetzen von 1968 einen Rahmen für Ausnahmegesetze. Im Falle eines Notstandes treten Gesetze in Kraft, die der Sicherstellung der Nahrungsmittelverteilung, der Wirtschaft, des Verkehrs und der Arbeitskräfte dienen.
Man versteht unter dem Begriff Ausnahmegesetze auch Sondergesetze für bestimmte Personengruppen, denen eine mindere Rechtsstellung zuerkannt wird. Sie sind möglich, wenn es sich um einen die Ausnahmebehandlung rechtfertigenden Sachverhalt handelt.
Kalenderblatt - 9. Dezember
1905 | Gesetz zur Trennung von Staat und Kirche in Frankreich. |
1948 | Die UNO-Vollversammlung verabschiedet einstimmig die Konvention gegen Völkermord (Genozid). |
1956 | Vier Wochen nach der Niederwerfung des Aufstands wird von neuem der Ausnahmezustand über Ungarn verhängt. |
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