Auslegung (Recht)
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Interpretation des Inhalts von Rechtsnormen und Willenserklärungen durch die Erforschung des Sinns der Vorschrift (Gesetzesinterpretation). Es gibt verschiedene Formen der Auslegung, die auch nebeneinander angewandt werden können: die einschränkende (restriktive), die ausdehnende (extensive), die grammatikalische, systematische, teleologische und die historische Auslegung.
Zu unterscheiden von Analogie.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |