Auslegung (Recht)

    Aus WISSEN-digital.de

    Interpretation des Inhalts von Rechtsnormen und Willenserklärungen durch die Erforschung des Sinns der Vorschrift (Gesetzesinterpretation). Es gibt verschiedene Formen der Auslegung, die auch nebeneinander angewandt werden können: die einschränkende (restriktive), die ausdehnende (extensive), die grammatikalische, systematische, teleologische und die historische Auslegung.

    Zu unterscheiden von Analogie.