Auslegung (Recht)
Aus WISSEN-digital.de
Interpretation des Inhalts von Rechtsnormen und Willenserklärungen durch die Erforschung des Sinns der Vorschrift (Gesetzesinterpretation). Es gibt verschiedene Formen der Auslegung, die auch nebeneinander angewandt werden können: die einschränkende (restriktive), die ausdehnende (extensive), die grammatikalische, systematische, teleologische und die historische Auslegung.
Zu unterscheiden von Analogie.
Kalenderblatt - 28. November
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1912 | Nach dem Ersten Weltkrieg erklärt Ismail Qemali in Tirana Albanien für unabhängig von der Türkei. |
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