Ausübung

    Aus WISSEN-digital.de

    Der Optionsinhaber nimmt sein Kauf- oder Verkaufsrecht zum Basispreis wahr. So kann der Käufer eines Calls verlangen, dass der Basiswert geliefert wird. Der Käufer eines Puts hat hingegen das Recht, die Abnahme des Basiswertes zu verlangen. Das Anrecht auf Ausübung haben nur Käufer; Verkäufer, die auch als Stillhalter bezeichnet werden, übernehmen eine passive Rolle.