Auktion

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    auch: Versteigerung;

    Markt, auf dem Güter an den Meistbietenden verkauft werden. Öffentliche Auktionen werden von einem Gerichtsvollzieher oder einem öffentlich bestellten Versteigerer (Auktionator) gegen ein Aufgeld durchgeführt. Das Gebot ist ein Vertragsangebot, das durch den Zuschlag angenommen wird. Die Versteigerung kann Teil der Zwangsvollstreckung sein. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Märkten haben Auktionsmärkte die Eigenschaft, dass sich der Preis ohne zeitliche Verschiebung der Nachfrage anpasst. Sie gelten als Idealmodell für Märkte mit vollkommenem Wettbewerb. Güter, bei denen die Vorbehaltspreise der Käufer sehr große Unterschiede aufweisen oder schwer einzuschätzen sind, z.B. bei Kunstwerken, werden oft auf Auktionen verkauft. Auktionen im Internethandel erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Vorteil ist hier noch die räumliche Unabhängigkeit. Internetauktionen sind ein Beispiel für einen annähernd vollkommenen Markt.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.